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April 2007 |
Rechtsfolgen bei Nichtzurverfügungstellung von elektronischen Datenträgern bei Finanzamtsprüfungen |
Kategorien: Klienten-Info |
§ 111 BAO verpflichtet den Unternehmer dem Betriebsprüfer elektronische Datenträger zur Verfügung zu stellen. Welche Rechtsfolgen die Nichterfüllung dieser Verpflichtung haben kann, beantwortet das BMF vom 19. Oktober 2006 wie folgt:
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