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Februar 2006

Kurz-Info: IESG Zuschlag 2006

Kategorien: Klienten-Info , Vermieter-Info , Landwirte-Info

Der Zuschlag zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag bleibt lt. VO des BMWA mit 0,7% weiterhin aufrecht, obwohl der VfGH diesen als verfassungswidrig erklärt hat; allerdings dem Gesetzgeber zur Sanierung eine Frist bis 30. November 2006 eingeräumt hat. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

Bild: © estima - Fotolia


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