Dezember 2009
Sonderausgaben – Topfsonderausgaben Die Absetzbarkeit ist mit einem Höchstbetrag von 2.920 € zuzüglich weiterer 2.920 € für Alleinverdiener sowie...
Mit 1.1.2010 erfolgt durch die Ausdehnung des Freibetrags für investierte Gewinne (FBiG) und durch die gleichzeitige Streichung der begünstigten Besteuerung nicht entnommener Gewinne (...