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Dezember 2008 |
Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel - Für Arbeitgeber |
Kategorien: Klienten-Info |
Lohnsteuer- und beitragsfreie Zuwendungen an Dienstnehmer (pro Dienstnehmer p.a.)
Bildungsfreibetrag und Bildungsprämie Bei innerbetrieblicher Aus- und Fortbildung können 20% der Aufwendungen als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Zusätzlich steht ein Bildungsfreibetrag von 20% der externen Bildungskosten (Kurs- und Seminargebühren, Skripten, nicht jedoch Kosten für Verpflegung und Unterbringung) zur Verfügung. Alternativ zum Bildungsfreibetrag gibt es eine Bildungsprämie i.H.v. 6%. Lehrlingsförderungen Für ab dem 27.6.2008 abgeschlossene Lehrverhältnisse gelten neue Lehrlingsförderungen, welche eine steuerfreie Basisförderung, den Blum-Bonus II sowie eine Qualitätsförderung umfassen. Für Details siehe Klienten-Info 09/2008. Bild: © stokkete - Fotolia |
Verwandte Themen: Lohnsteuerfrei | Sachzuwendung | Bildungsfreibetrag | Lehrlingsförderung |
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