EFFIZIENT Steuerberatung OG

Klienten-Info Management-Info Newsletter

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschliesslich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

   

Name des Empfängers:

E-Mail Adresse des Empfängers:

   

Ihr Name:

Ihre E-Mail Adresse:

Nachricht:

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
http://www.effizient.at/

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

Kurz-Info: Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) gewährt 100 € Impfbonus


Link zum Artikel

<Sendername>

Ihre Nachricht:
(optional)

Sicherheitsabfrage:

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die untenstehende Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

 

zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen
April 2022

Kurz-Info: Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) gewährt 100 € Impfbonus

Kategorien: Klienten-Info , Ärzte-Info

Neben der medial brisant diskutierten Corona-Impfung gibt es noch eine Vielzahl von bewährten Schutzimpfungen, deren Inanspruchnahme sich gesundheitlich regelmäßig lohnt. Zu finanziellen Vorteilen für Geimpfte soll nun die Aktion "Geimpft gesünder" der SVS beitragen. Alle Selbständigen (zum Zeitpunkt der Antragsstellung muss die Krankenversicherung bei der SVS erfüllt sein) können bis zum 31.12.2022 für sich selbst und für jeden mitversicherten Angehörigen einen Antrag auf den einmaligen Bonus in Höhe von jeweils 100 € stellen.

Wichtige Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Impfungen mittels Impfpasses oder Impfzertifikats nachgewiesen werden können (i.Z.m. COVID-19 reicht alternativ auch ein Genesungsnachweis), wobei zwischen drei Altersgruppen (Kinder bis 15, Personen zwischen 15 und 60 sowie Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr) unterschieden wird. Nähere Informationen zu den konkret geforderten Impfnachweisen finden sich unter svs.at/geimpftgesuender. Der SVS-Impfbonus ist übrigens weder einkommen- noch umsatzsteuerpflichtig.

Bild: © Adobe Stock - Thomas


Verwandte Themen:
SVS | Selbständige | Impfbonus | Impfung

Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Effizient Steuerberatung OG | Klienten-Info
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen