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Januar 2012 | ||||||||||||||||||||||||||||
Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2012 |
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Kategorien: Klienten-Info | ||||||||||||||||||||||||||||
Das BMF hat die Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen (in €) für das Kalenderjahr 2012 mit Erlass vom 26.8.2011 wie folgt festgesetzt:
Hinsichtlich der Voraussetzungen für die Anwendung der Regelbedarfsätze wird auf die Ausführungen in den Rz 795 bis 804 der Lohnsteuerrichtlinien 2002 verwiesen. Die Regelbedarfsätze kommen nur dann zur Anwendung, wenn eine behördliche Festsetzung nicht vorliegt. Bild: © M&S Fotodesign - Fotolia |
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